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Was ist Peppol?

Erfahren Sie mehr über das internationale Netzwerk für den Austausch von E-Dokumenten, das zum Standard für B2B-Transaktionen wird.

Verfasst von Eva

Peppol ist ein internationales Netzwerk, das es Organisationen ermöglicht, standardisierte E-Rechnungen und andere Geschäftsdokumente auszutauschen. Ursprünglich für die öffentliche Beschaffung in Europa entwickelt, wird es heute weit verbreitet für sichere und effiziente Business-to-Business (B2B)- und Business-to-Government (B2G)-Transaktionen in Belgien und darüber hinaus genutzt, um die Einhaltung lokaler und internationaler Vorschriften zu gewährleisten.

Neue belgische Anforderungen an die E-Rechnungsstellung

Ab dem 1. Januar 2026 verlangt das belgische Gesetz, dass alle B2B-Rechnungen elektronisch versendet werden. Das bedeutet:

  • Papierrechnungen werden nicht mehr akzeptiert.

  • PDF-Rechnungen, die per E-Mail gesendet werden, sind nicht konform.

  • Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen zu senden und zu empfangen.

  • Peppol ist das Standard- und empfohlene Netzwerk für diesen Austausch.

Wie Banqup Ihnen hilft, konform zu sein

Als zertifizierter Peppol-Zugangspunkt bietet Banqup alles, was Sie benötigen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen:

Für das Senden von Rechnungen

  • Erstellen und senden Sie strukturierte E-Rechnungen über Peppol.

  • Konvertieren Sie Ihre bestehenden Rechnungen in konforme Formate.

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnungen jeden Geschäftspartner im Netzwerk erreichen.

  • Verfolgen Sie den Zustell- und Verarbeitungsstatus.

Für das Empfangen von Rechnungen

  • Empfangen und verarbeiten Sie eingehende E-Rechnungen automatisch.

  • Konvertieren Sie eingehende Dokumente in lesbare Formate.

  • Organisieren und speichern Sie Rechnungen digital.

  • Stellen Sie die Einhaltung von Aufbewahrungspflichten sicher.

So starten Sie mit Banqup

  1. Richten Sie Ihr Banqup-Konto ein.

  2. Konfigurieren Sie Ihr Peppol-Profil.

  3. Beginnen Sie mit dem Senden und Empfangen konformer E-Rechnungen.

  4. Verwalten Sie alle Ihre Rechnungen an einem Ort.

FAQs

Wann muss ich bereit sein?

Die Anforderung beginnt am 1. Januar 2026. Wir empfehlen, frühzeitig mit der E-Rechnungsstellung zu beginnen, um Last-Minute-Druck zu vermeiden und eine reibungslose Umstellung sicherzustellen.

Betrifft dies alle belgischen Unternehmen?

Ja, alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Belgien müssen diese Anforderung erfüllen.

Kann ich E-Rechnungen über Peppol an ausländische Unternehmen senden?

Ja. Peppol ist ein internationales Netzwerk, sodass Sie Rechnungen an jede Organisation senden können, die eine Peppol-ID hat, unabhängig vom Land (solange Peppol in diesem Land unterstützt wird). Wenn das Unternehmen jedoch nicht bei Peppol registriert ist, ist dies nicht möglich und es muss eine herkömmliche Rechnung verwendet werden.

Was passiert, wenn ich nicht konform bin?

Nicht-Konformität kann zu Strafen führen, und Ihre Geschäftspartner können Ihre Rechnungen möglicherweise nicht mehr akzeptieren.

Benötige ich zusätzliche Software außer Banqup?

Nein, Banqup stellt alle notwendigen Tools bereit, um Peppol-konforme Rechnungen zu senden und zu empfangen.

Gilt das Mandat vom Januar 2026 für meine internationalen Kunden (z. B. in Frankreich oder den Niederlanden)?

Nein. Die verpflichtende Nutzung der strukturierten elektronischen Rechnungsstellung ab Januar 2026 gilt nur für Transaktionen zwischen belgischen B2B- und B2G-Einheiten. An internationale Kunden können Sie Rechnungen weiterhin wie bisher per E-Mail oder PDF senden. Wenn ein ausländischer Kunde jedoch im Peppol-Netzwerk registriert ist, können Sie sich dennoch entscheiden, ihm eine E-Rechnung über Banqup zu senden.

Mein Unternehmen ist in einem Sektor mit 0 % MwSt tätig (z. B. Reisen). Bin ich befreit?

Nein. Jede B2B-Transaktion unterliegt dem Mandat, auch wenn der MwSt-Satz 0 % beträgt. Banqup ermöglicht es Ihnen, 0 % oder „Steuerbefreit“ als MwSt-Regelung auszuwählen und dennoch die erforderliche strukturierte Datei zu übermitteln.

Ich bin Allgemeinmediziner oder arbeite für eine VoG (VZW/ASBL). Bin ich verpflichtet, Peppol zu nutzen?

Dies hängt von Ihrem MwSt-Status ab. Wenn Sie gemäß Artikel 44 vollständig von der MwSt befreit sind, sind Sie im Allgemeinen möglicherweise nicht verpflichtet, E-Rechnungen zu versenden. Sie müssen jedoch weiterhin in der Lage sein, diese für Ihre Geschäftsausgaben über Peppol zu empfangen, wenn Sie eine Unternehmensnummer (ZDU/CBE) haben. Gemischte VoGs müssen Peppol für B2B-Verkäufe nutzen. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Buchhalter zu konsultieren, um Ihren spezifischen Status zu bestätigen.

Nächste Schritte

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